Geschäftsbedingungen AVIAmat-Karte

Allgemeine Geschäftsbedingungen für die AVIAmat-Karte (Stand 1.12.2021)

Die Seifriedsberger GmbH, Südtiroler Straße 32,4910 Ried im Innkreis, diese wird in der Folge Gesellschaft genannt, gewährt Kunden die Möglichkeit, an dafür gekennzeichneten Tankstellen bargeldlos unter Verwendung einer AVIAmat-Karte, diese wird in der Folge als Karte bezeichnet, Treibstoffe und Produkte zu beziehen, wobei die Karte für die Abrechnung der auf diese Art und Weise bezogenen Treibstoffe und Produkte dient. Für die Ausstellung und Verwendung der Karte werden die nachstehenden Bedingungen vereinbart, welche der Kunde durch die Stellung eines Antrags auf Ausstellung der Karte ausdrücklich akzeptiert:

1. Die Karte wird von der Gesellschaft dem Kunden über dessen Antrag ausgegeben. Die Karte verbleibt im Eigentum der Gesellschaft. Die Karte ist kundenbezogen. Jede Weitergabe der Karte ist dem Kunden untersagt. Auf die Ausgabe einer Karte besteht kein Rechtsanspruch. Die Gesellschaft kann die Ausstellung der Karte ohne Angabe von Gründen jederzeit ablehnen.
2. Der Kunde kann mit der Karte österreichweit bei allen mit AVIAmat oder AVIA CARD bezeichneten Tankstellen bargeldlos Treibstoffe und Produkte beziehen. Jegliche Art des Glücksspiels wie beispielsweise Brieflose, Rubbel lose, Lotto oder Toto und dergleichen sowie der Kauf von Autobahnvignetten sind jedenfalls ausdrücklich ausgenommen. Diese können ausnahmslos nur durch Bargeld, per Bankornat oder Kreditkarte bezogen werden.
3. Die Karte ist sowohl für die firmenmäßige als auch für eine private Nutzung vorgesehen. Der Kunde hat allerdings bei der Antragstellung anzugeben, ob die Karte firmenmäßig oder privat genutzt werden soll. Ein Kunde kann auch mehrere Karten beantragen. Für minderjährige Kunden muss der Antrag vom Obsorgeberechtigten unterschrieben sein, wobei der (die) Obsorgeberechtigte(n) durch diese Antragstellung und mit ihrer Unterschrift auf dem Antrag erklären, auf die Dauer der Minderjährigkeit des Kunden für die Zahlung sämtlicher Rechnungsbeträge neben dem Minderjährigen und zwar zur ungeteilten Hand mit ihm zu haften.
4. Die Gesellschaft stellt dem Kunden die Forderungen für bezogene Treibstoffe und Produkte mit einer gesonderten Abrechnung in Rechnung, wobei die Abrechnung in Euro erfolgt. Die Abrechnungszeiträume werden von der Gesellschaft bestimmt, die auch zur täglichen Abrechnung berechtigt ist. Die Gesellschaft ist berechtigt, dem Kunden die Rechnungen ausschließlich papierlos zur Verfügung zu stellen (elektronische Rechnung). Die Rechnungen sind zur sofortigen Zahlung an die Gesellschaft fällig. Der jeweilige Rechnungsendbetrag wird vom Konto des Kunden durch die Gesellschaft aufgrund des diesbezüglichen vom Kunden bei der Antragstellung erteilten SEPA CORE Lastschrift­Mandats eingezogen. Die Gesellschaft ist berechtigt bei Firmenkunden ein SEPA B2B Lastschrift-Mandat zu verlangen. Die Kontoverbindung des Kunden muss mindestens ein halbes Jahr vor Ausgabe der Karte bestanden haben und der Kunde muss über dieses Konto verfügungsberechtigt sein. Bei Zahlungsverzug durch den Kunden, der auch dann gegeben ist, sollte der Einzug von seinem Konto nicht möglich sein, nicht durchgeführt werden oder aber vom Kunden widerrufen worden sein, ist die Gesellschaft berechtigt, die Karte sofort zu sperren und eine Sperrgebühr zu verrechnen sowie die Geschäftsverbindung mit dem Kunden sofort zu beenden. Im Fall des Zahlungsverzugs hat der Kunde neben den jeweiligen gesetzlichen Zinsen sämtliche Mahn- und lnkassokosten sowie Betreibungskosten zu tragen. Rechnungen gelten als anerkannt, sollte der Kunde nicht unverzüglich spätestens innerhalb von 4 Wochen ab Rechnungsdatum Einwendungen dagegen erheben.
5. Diese Vereinbarung läuft auf unbestimmte Zeit. Sie kann allerdings von jeder Partei jederzeit und zwar auch ohne Angabe von Gründen und ohne dass dafür eine Frist oder ein Kündigungsendtermin einzuhalten wäre, gekündigt werden. Die Kündigung hat schriftlich zu erfolgen, wobei auch eine Kündigung auf elektronischem Weg möglich ist. Im Fall einer Vertragsbeendigung, aus welchem Grund auch immer, sowie auch im Fall der Kartensperre darf der Kunde die Karte nicht mehr gebrauchen und diese ist unverzüglich der Gesellschaft zu übergeben. In diesen Fällen ist der Kunde verpflichtet, die Karte dem Personal der Gesellschaft auszuhändigen. Im Fall einer Insolvenz oder sollte ein Insolvenzantrag mangels kostendeckendem Vermögen abgewiesen werden, ist der Kunde ebenfalls nicht mehr berechtigt die Karte zu verwenden. Im Fall der Kartensperre oder der Beendigung des Vertragsverhältnisses, aus welchem Grund auch immer, hat der Kunde alle von ihm bereits bezogenen Treibstoffe und Produkte vollständig an die Gesellschaft zu zahlen.
6. Der dem Kunden mit der Ausstellung der Karte bekannt gegebene PIN-Code ist von ihm geheim zu halten und darf keinen dritten Personen mitgeteilt oder weitergegeben werden. Der PIN-Code darf insbesondere nicht auf der Karte oder Kartenhülle vermerkt oder in anderer Weise zusammen mit der Karte aufbewahrt werden. Die Karte ist sorgfältig aufzubewahren, sodass sie nicht in die Hände Dritter gelangen kann. Sie darf insbesondere nicht in einem unbewachten Fahrzeug aufbewahrt werden. Der Kunde haftet für alle Folgen einer missbräuchlichen Verwendung der Karte. Bei Verlust oder Diebstahl der Karte oder der Feststellung einer missbräuchlichen Verwendung der Karte hat der Kunde dies der Gesellschaft unverzüglich schriftlich (wobei auch ein Email genügt) oder telefonisch zu melden, um die Karte sperren zu lassen. Im Fall eines Diebstahls oder einer miss­bräuchlichen Verwendung der Karte ist der Kunde verpflichtet, Anzeige bei der Polizei zu erstatten und eine Kopie der diesbezüglichen polizeilichen Anzeige an die Gesellschaft zu übermitteln. Der Kunde ist verpflichtet, eine als abhanden gekommene gemeldete, allerdings von ihm wieder aufgefundene Karte unverzüglich der Gesellschaft zu übergeben.
7. Die Gesellschaft darf jederzeit die ausgegebene Karte sperren oder eine Belieferung über die Karte aussetzen oder ausschließen. Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass bei mehrmaliger unrichtiger Eingabe des PIN-Codes eine Nutzung der Karte aus Sicherheitsgründen vorübergehend ausgeschlossen ist.
8. Datenschutzbestimmungen: Wir, die Seifriedsberger GmbH, mit dem Firmensitz in 4910 Ried im Innkreis, erheben, verarbeiten und nutzen Ihre personenbezogenen Daten nur mit Ihrer Einwilligung oder Nutzung der gegenständlichen AVIAmat-Karte zu den mit Ihnen vereinbarten Zwecken oder wenn eine sonstige rechtliche Grundlage im Einklang mit der DSGVO vorliegt; dies unter Einhaltung der entsprechenden rechtlichen Bestimmungen. Es werden nur solche personenbezogenen Daten erhoben, welche für die Durchführung und Abwicklung unserer Leistungen nötig sind oder diese uns freiwillig mitgeteilt oder zur Verfügung gestellt haben. Sie haben jederzeit das Recht auf Auskunft über Ihre gespeicherten personenbezogenen Daten, deren Herkunft und Empfänger und den Zweck der Datenverarbeitung sowie ein Recht auf Berichtigung, Datenübertragung, Widerspruch, Einschränkung oder Bearbeitung sowie Sperrung oder Löschung unrichtiger bzw. unzulässiger verarbeiteter Daten. Sollten sich Änderungen in Ihren persönlichen Daten ergeben, bitten wir um entsprechende Mitteilung. Sie haben jederzeit das Recht, eine erteilte Einwilligung zur Nutzung Ihrer personenbezogenen Daten zu widerrufen. Ihre Eingabe auf Auskunft, Löschung, Berichtigung, Widerspruch und/oder Datenübertragung, im letztgenannten Fall, sofern damit nicht ein unverhältnismäßiger Aufwand verbunden ist, kann an die Seifriedsberger GmbH, Südtiroler Straße 32, 4910 Ried im Innkreis gerichtet werden. Sollten Sie der Meinung sein, dass die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten durch uns gegen geltendes Datenschutzrecht verstößt oder Ihre datenschutzrechtlichen Ansprüche sonst verletzt werden, besteht die Möglichkeit, sich bei der zuständigen Aufsichtsbehörde zu beschweren. In Österreich zuständig ist dafür die Datenschutzbehörde. Zur Erfüllung unserer Leistungen ist es möglicherweise auch nötig, Ihre Daten an Drille, vor allem an das von Ihnen genannte Bankinstitut, weiterzuleiten. Eine Weiterleitung erfolgt jedoch ausschließlich auf Grundlage der DSGVO, insbesondere zur Erfüllung des Auftragsverhältnisses oder aufgrund Ihrer vorherigen Einwilligung. Wir sind bemüht, sicherzustellen, Datenpannen frühzeitig zu erkennen und gegebenenfalls unverzüglich Ihnen bzw. der zuständigen Aufsichtsbehörde unter Einbezug der jeweiligen Datenkategorien, die betroffen sind, zu melden. Wir werden Daten nicht länger aufbewahren als dies zur Erfüllung unserer vertraglichen bzw. gesetzlichen Verpflichtungen und zur Abwehr allfälliger Haftungsansprüche nötig ist.
9. Änderungen von Adressen, Bankverbindungen oder des Firmenwortlauts sind vom Kunden der Gesellschaft unverzüglich schriftlich (wobei auch eine Benachrichtigung per Email genügt) mitzuteilen. Solange vom Kunden der Gesellschaft keine andere Adresse (Emailadresse) bekannt gegeben wird, erfolgen Zustellungen an die der Gesellschaft zuletzt bekannt gegebene Adresse des Kunden mit der Wirkung, dass sie ihm als zugegangen gelten.
10. Der Kunde hat an den Tankstellen folgende Sicherheitsvorschriften zu befolgen: a) Das Rauchen und Hantieren mit offenem Licht und Feuer ist verboten! b) Motor und Fremdheizung sind während des Tankens abzustellen! c) Allenfalls ausgelaufenes Mineralöl ist sofort mit dem dafür bereitgehaltenen Ölbindemittel zu bedecken! d) Bei Schlauchriss oder im Brandfall ist die „NOT-AUS" Taste sofort zu betätigen. Ein Brand muss sofort mit dem Feuerlöscher bekämpft werden. Bei Schlauchriss oder im Brandfall sind zudem unverzüglich die Feuerwehr und der Tankstellenbetreiber zu verständigen! e) Das Telefonieren an der Tankstelle und während des Tankvorgangs ist verboten.
11. Sofern dem nicht zwingende gesetzlichen Vorschriften entgegen stehen, gilt 4910 Ried im Innkreis sowohl als Erfüllungsort als auch als Gerichtsstand, wobei allerdings die Gesellschaft berechtigt ist, auch einen anderen Gerichtsstand zu wählen. Es gilt das Recht der Republik Österreich. Die Anwendbarkeit des UN-Kaufvertragsrechts wird ausge­schlossen.
12. Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser Bedingungen unwirksam sein oder unwirksam werden, so berührt dies die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Die Parteien werden anstelle der unwirksamen Bestimmung eine Bestimmung vereinbaren oder als vereinbart gelten lassen, welche der wirtschaftlichen Intention der ungültigen Bestimmung am nächsten kommt.
13. Wir sind berechtigt, die vorliegenden Geschäfts- und damit die vorliegenden Vertragsbedingungen anzupassen, zu ändern oder zu ergänzen. Änderungen werden Ihnen schriftlich, solange sie nicht widersprochen haben, auf elektronischem Weg mitgeteilt werden. Wenn Sie mit den Anpassungen einverstanden sind, brauchen Sie nichts weiter zu tun. Sollten Sie jedoch den geänderten Vertragsbedingungen nicht zustimmen, können Sie binnen 2 Wochen ab Zugang schriftlich widersprechen. In diesem Fall endet die Vertragsbeziehung mit ihrem Widerspruch, bis dorthin gelten die bisherigen Vertragsbedingungen.